Bei der Domcura Rechtsschutz hängt die Mitversicherung von Eltern und Großeltern, die in Pflegeeinrichtungen leben, vom gewählten Umfang ab: Im Komfortschutz besteht dafür kein Versicherungsschutz, während der Topschutz die betroffenen Angehörigen des Versicherungsnehmers einschließt.
Die Mitversicherung von in Pflegeeinrichtungen lebenden Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers hängt vom gewählten Tarifumfang ab:
- Komfortschutz: Hier gilt dieser Personenkreis als nicht mitversichert.
- Topschutz: Sofern der Topschutz abgeschlossen wurde, greift hier Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Ob Eltern und Großeltern, die in einer Pflegeeinrichtung leben, über den Vertrag des Versicherungsnehmers mitversichert sind, richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang. Im Komfortschutz sind diese Angehörigen nicht eingeschlossen. Wer den Topschutz abgeschlossen hat, für den besteht in diesem Fall Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Eltern und Großeltern in Pflegeeinrichtungen mitversichert?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Im Komfortschutz sind in Pflegeeinrichtungen lebende Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers nicht mitversichert, im Topschutz besteht Versicherungsschutz.
Gilt die Mitversicherung im Komfortschutz?
Nein. Im Komfortschutz gilt die Mitversicherung von in Pflegeeinrichtungen lebenden Eltern und Großeltern nicht.
Wann greift der Versicherungsschutz für pflegebedürftige Angehörige?
Sofern der Topschutz abgeschlossen wurde, greift für in Pflegeeinrichtungen lebende Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz.
Welcher Personenkreis ist betroffen?
Es geht um in Pflegeeinrichtungen lebende Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers.