Beim Rechtsschutz der DOMCURA / Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. darf der Versicherer einmal pro Kalenderjahr die Beiträge bestehender Verträge überprüfen und neu kalkulieren – das kann zu einer Erhöhung, aber auch zu einer Absenkung führen. Grundlage sind anerkannte versicherungsmathematische Grundsätze sowie die bisherige und künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Bei einer Erhöhung erhält der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Jährliche Beitragsüberprüfung
Der Versicherer ist berechtigt, einmal im Kalenderjahr die Beiträge bestehender Verträge zu überprüfen. Er prüft dabei nach den nachfolgenden Regelungen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder angepasst werden müssen (Neukalkulation). Eine Anpassung kann zu einer Erhöhung der Beiträge führen, aber auch zu einer Absenkung.
Zweck der Überprüfung ist die Sicherstellung folgender Umstände:
- Der Versicherer kann seine Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft erfüllen.
- Die Beiträge sind sachgemäß berechnet (tarifiert).
- Das bei Abschluss der Versicherungsverträge bestehende Gleichgewicht zwischen Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Beitragszahlung) bleibt erhalten.
Vorgehensweise bei der Neukalkulation
Die Neukalkulation erfolgt nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Dabei werden solche Versicherungsverträge zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen (Risikogruppen).
Der Versicherer berücksichtigt neben der bisherigen auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Er greift dabei auch auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zurück.
Bei der Neukalkulation darf der Versicherer weder den Gewinnansatz erhöhen noch individuelle Beitragszu- und -abschläge verändern.
Anpassung des Beitrags
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist der Versicherer verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Überprüfung einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Wirksamwerden der Anpassung
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Besteht die Beitragsanpassung in einer Erhöhung des bisherigen Beitrags, wird diese nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Erhöhung mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung wirksam werden soll, in Textform mitteilt.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des bisherigen Beitrags, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung des Versicherers kündigen. Die Kündigung wirkt auf den Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einmal jährlich prüfen, ob die Beiträge bestehender Verträge noch passen, und sie danach anpassen. Diese Anpassung kann sowohl eine Erhöhung als auch eine Senkung bedeuten, je nachdem, wie sich Schäden und Kosten entwickeln. Erhöhungen müssen mindestens einen Monat vorher in Textform mitgeteilt werden und gelten erst ab dem nächsten Versicherungsjahr. Bei einer Erhöhung hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Versicherer die Beiträge anpassen?
Der Versicherer darf einmal im Kalenderjahr die Beiträge bestehender Verträge überprüfen und dabei entscheiden, ob sie beibehalten oder angepasst werden.
Kann eine Beitragsanpassung auch zu einer niedrigeren Prämie führen?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Schaden- und Kostenbedarf, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag um die Differenz abzusenken. Umgekehrt darf er ihn bei höherem Bedarf erhöhen.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Bei einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet allerdings kein Kündigungsrecht.
Wann wird eine Beitragserhöhung wirksam?
Beitragsänderungen gelten ab der auf die Neukalkulation folgenden Versicherungsperiode mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Eine Erhöhung wird nur wirksam, wenn der Versicherer sie mindestens einen Monat vorher in Textform mitteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023