Die DOMCURA / Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. bietet im Rechtsschutz Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist. Außerhalb dieses Bereichs übernimmt der Versicherer Kosten bis zu einem im Versicherungsschein genannten Höchstbetrag, etwa bei Reisen oder Auslandsaufenthalten bis 36 Monaten, während eits-Rechtsschutz auf Deutschland und deutsches Recht beschränkt bleibt.
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren erfolgt. Zusätzlich muss ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig sein oder zuständig wäre, falls ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereiches trägt der Versicherer die Kosten bis zu einem im Versicherungsschein genannten Höchstbetrag, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Rechtsschutzfall ist dort während einer privaten oder beruflichen Reise eingetreten. Berufliche Versetzungen oder Abordnungen gelten selbst bei zeitlicher Befristung nicht als Reisen.
- Der Rechtsschutzfall ist dort während eines sonstigen, längstens 36 Monate dauernden, privat oder beruflich bedingten Aufenthaltes eingetreten (zum Beispiel berufliche Abordnung, Studium, Schüleraustausch, Work & Travel, Au-Pair-Tätigkeit).
- Dort ist eine Rechtsverfolgung aus einem mitversicherten, über das Internet abgeschlossenen schuldrechtlichen Vertrag erforderlich.
Der Arbeits-Rechtsschutz ist beschränkt auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland und auf Sachverhalte, für die deutsches Recht gilt.
Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der Versicherungsschutz besteht nicht in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie einen ausschließlichen, zeitlich unbefristeten Wohnsitz hat.
Der Versicherer trägt die Kosten, soweit sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach deutschem Gebührenrecht unter Ansatz der in Deutschland üblichen Gegenstands- und Streitwerte angefallen wären.
Was bedeutet das konkret?
Rechtsschutz gilt zunächst in Europa, den Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, wenn dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Für Fälle außerhalb dieses Bereichs übernimmt der Versicherer Kosten nur bis zu einem im Versicherungsschein genannten Höchstbetrag und nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Reisen, Aufenthalten bis 36 Monaten oder Online-Verträgen. Der Arbeits-Rechtsschutz ist auf Deutschland und deutsches Recht begrenzt. Kein Schutz besteht in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt oder in dem man einen unbefristeten Wohnsitz hat.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Rechtsschutz grundsätzlich?
Der Rechtsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre.
Bin ich auch außerhalb dieses Gebiets abgesichert?
Ja, außerhalb des Geltungsbereichs übernimmt der Versicherer Kosten bis zu einem im Versicherungsschein genannten Höchstbetrag – etwa wenn der Rechtsschutzfall während einer Reise oder eines Aufenthaltes von höchstens 36 Monaten eintritt oder eine Rechtsverfolgung aus einem mitversicherten Online-Vertrag nötig ist.
Gilt der Arbeits-Rechtsschutz auch im Ausland?
Nein, der Arbeits-Rechtsschutz ist auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland und auf Sachverhalte beschränkt, für die deutsches Recht gilt.
Besteht Versicherungsschutz in meinem Heimatland?
Nein, in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie einen ausschließlichen, zeitlich unbefristeten Wohnsitz hat, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023