Beim Rechtsschutz von DOMCURA und der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. entsteht der Anspruch auf Rechtsschutz erst, wenn innerhalb des versicherten Zeitraums ein Rechtsschutzfall eintritt. Wann genau ein solcher Fall vorliegt, hängt von der Verfahrensart ab: bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zählt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten, beim Zeugenbeistand die Aufforderung zur Zeugenaussage und bei standes- oder disziplinarrechtlichen Verfahren die Einleitung des jeweiligen Verfahrens.
Anspruch auf Rechtsschutz besteht, wenn ein Rechtsschutzfall innerhalb des versicherten Zeitraumes eintritt.
Als Rechtsschutzfall gilt:
- bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt ist.
- beim Zeugenbeistand die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherten zur Zeugenaussage.
- bei standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren die Einleitung eines standes- oder disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen den Versicherten.
Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere Versicherte ermittelt, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Rechtsschutzfall. Das Gleiche gilt, wenn in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift, sobald während der versicherten Zeit ein Rechtsschutzfall eintritt. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, richtet sich nach der Art des Verfahrens: bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, beim Zeugenbeistand nach der Aufforderung zur Zeugenaussage und bei standes- oder disziplinarrechtlichen Verfahren nach dessen Einleitung. Sind in einem Verfahren mehrere Versicherte betroffen, gilt dies als ein einziger Rechtsschutzfall und nicht als mehrere.
Häufige Fragen
Ab wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Rechtsschutz?
Der Anspruch besteht, sobald innerhalb des versicherten Zeitraumes ein Rechtsschutzfall eintritt.
Wann gilt bei einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren der Rechtsschutzfall als eingetreten?
Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten. Das Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt ist.
Was löst beim Zeugenbeistand den Rechtsschutzfall aus?
Die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherten zur Zeugenaussage.
Gilt es als mehrere Rechtsschutzfälle, wenn in einem Verfahren mehrere Versicherte betroffen sind?
Nein. Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere Versicherte ermittelt oder werden mehrere Versicherte in demselben Verfahren zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben Rechtsschutzfall und nicht um jeweils einen neuen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023