Wer beim Schutz der DOMCURA / Concordia Rechtsschutzversicherung fünf Jahre schadenfrei bleibt, kann seine Selbstbeteiligung wiederholt entfallen lassen und erhält zusätzlich eine einmalige Bonus-Beratung bis 250 Euro für nicht versicherte Rechtsfragen. Korrespondenzanwaltskosten sind in erster Instanz auch bei weniger als 100 km Entfernung zum Gericht abgedeckt, und eine Besserstellungs-Garantie sichert die günstigeren Bedingungen des Vorvertrags.
In Ergänzung des individuell vereinbarten Versicherungsschutzes gelten folgende Leistungserweiterungen:
Wiederholt möglicher vollständiger Entfall der Selbstbeteiligung im jeweils ersten nach einer fünfjährigen Schadenfreiheit gemeldeten Rechtsschutzfall
Die Selbstbeteiligung entfällt unter den in den einschlägigen Regelungen genannten Voraussetzungen nicht nur einmalig während der Vertragsdauer. Auch weitere Perioden ununterbrochener Schadenfreiheit von jeweils mindestens fünf Jahren führen erneut zur Anwendung dieser Regelungen.
Korrespondenzanwaltskosten in erster Instanz unabhängig von der Gerichtsortentfernung
Versicherungsschutz für Korrespondenzanwaltskosten in erster Instanz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer weniger als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt.
Besserstellungs-Garantie
Stellt sich bei einem Rechtsschutzfall heraus, dass die Versicherungsbedingungen des Vorvertrags beim Vorversicherer oder des vor einer Vertragsneuordnung beim Versicherer bestehenden Vertrages für den Versicherungsnehmer günstiger waren, reguliert der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers nach den zuletzt gültigen Versicherungsbedingungen des direkten Vorvertrags. Bedingungen eines Vorversicherers hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer in Textform zur Verfügung zu stellen.
Als Versicherungsbedingungen in diesem Sinne gelten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung sowie Sonder- bzw. Zusatzbedingungen und -vereinbarungen, die von vornherein für eine Vielzahl von Versicherungsnehmern entwickelt und niedergelegt wurden. Nicht darunter fallen Sondervereinbarungen auf Einzelvertragsbasis, vertragsindividuelle Absprachen und anderweitig verbriefte Assistance-Leistungen.
Die Besserstellung erfolgt nur, soweit
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
- das betroffene Risiko auch schon beim Vorversicherer bzw. vor der Vertragsneuordnung beim Versicherer versichert galt,
- der (gegebenenfalls auch nur weitergehende) Versicherungsschutz beim Vorversicherer bzw. vor der Vertragsneuordnung beim Versicherer nicht allein aufgrund der Vereinbarung eines tarifgemäß beitragspflichtigen Zusatzbausteins bestanden hätte,
- der Vertrag beim Vorversicherer nicht von diesem gekündigt bzw. auf dessen Veranlassung hin beendet wurde und
- die Vertragsneuordnung beim Versicherer nicht auf dessen Veranlassung hin erfolgte.
Die beim Versicherer geltende Versicherungssumme stellt in jedem Fall die Höchstentschädigung je Rechtsschutzfall dar. Maßgebend ist außerdem die mit dem Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung. Ausnahme: War die Selbstbeteiligung beim Vorversicherer bzw. vor der Vertragsneuordnung höher, gilt diese.
Die Besserstellungs-Garantie erstreckt sich nicht auf
- mehr als fünf verwaltungsrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen während der Vertragsdauer und
- Kapitalanlagestreitigkeiten mit Anlagebeträgen von mehr als 10.000 € je Anlage.
Bonus-Beratung nach fünfjähriger Schadenfreiheit
Ist der Versicherungsvertrag in Gestalt des TOP-Schutzes von dessen Beginn an bis zum Ablauf von fünf Jahren schadenfrei verlaufen, kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer einmalig verlangen, dass dieser ihm für die Beratung zu einer bedingungsgemäß nicht unter den Versicherungsschutz fallenden Rechtsangelegenheit (Bonus-Beratung) einen Rechtsanwalt benennt und dessen Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 250 € übernimmt. Eine im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei nicht in Abzug gebracht.
Als schadenfrei gilt ein Vertrag, bei dem der Versicherer seine Leistungspflicht in keinem Fall bejaht hat. Eine Inanspruchnahme der telefonischen oder der Online-Rechtsberatung bleibt dabei unberücksichtigt.
Soweit bis zum Beginn des TOP-Schutzes in vergleichbarem Umfang (zumindest vergleichbare Risikobereiche) beim Versicherer selbst oder bei einem anderen Vorversicherer Versicherungsschutz bestand, wird ein dort zuletzt bis zum Vertragsablauf bestehender schadenfreier Zeitraum bei der Feststellung ununterbrochener Schadenfreiheit im Wege der Anrechnung berücksichtigt. Maßgebend für die Feststellung der Schadenfreiheit auch beim Vorversicherer bzw. beim Versicherer vor der Umstellung auf den TOP-Schutz ist der Zeitpunkt der Schadenanzeige beim Versicherer. Den Nachweis zur Schadenfreiheit beim Vorversicherer hat der Versicherungsnehmer beizubringen.
Die Bonus-Beratung kann nicht in Anspruch genommen werden, um aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen vorzugehen. Mit Zugang einer Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers beim Versicherer entfällt der Anspruch auf eine Bonus-Beratung.
Was bedeutet das konkret?
Der TOP-Schutz ergänzt den vereinbarten Rechtsschutz um mehrere Zusatzleistungen. Nach jeweils fünf Jahren ohne gemeldeten Schaden kann die Selbstbeteiligung im nächsten Rechtsschutzfall wiederholt entfallen. Korrespondenzanwaltskosten in erster Instanz sind auch ohne die sonst geforderte Mindestentfernung zum Gericht gedeckt. Eine Besserstellungs-Garantie sorgt dafür, dass bei günstigeren Vorvertrags-Bedingungen nach diesen reguliert wird, und nach fünf schadenfreien Jahren gibt es einmalig eine Anwaltsberatung für eine nicht versicherte Rechtsfrage bis 250 Euro.
Häufige Fragen
Kann die Selbstbeteiligung mehr als einmal entfallen?
Ja. Die Selbstbeteiligung entfällt nicht nur einmalig während der Vertragsdauer. Jede weitere Periode von mindestens fünf Jahren ununterbrochener Schadenfreiheit führt jeweils erneut zum Entfall der Selbstbeteiligung im ersten danach gemeldeten Rechtsschutzfall.
Wie viel Beratungskosten übernimmt die Bonus-Beratung?
Wenn der TOP-Schutz von Beginn an fünf Jahre lang schadenfrei verlaufen ist, kann der Versicherungsnehmer einmalig einen benannten Rechtsanwalt für eine nicht versicherte Rechtsangelegenheit in Anspruch nehmen. Der Versicherer übernimmt dessen Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 250 €, ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Was leistet die Besserstellungs-Garantie?
Waren die Bedingungen des direkten Vorvertrags für den Versicherungsnehmer günstiger, reguliert der Versicherer auf dessen Verlangen nach diesen Bedingungen. Voraussetzung sind unter anderem ununterbrochener Versicherungsschutz und dass das Risiko bereits vorher versichert war. Die Versicherungssumme beim Versicherer bleibt jedoch die Höchstentschädigung je Rechtsschutzfall.
Gilt der Korrespondenzanwalts-Schutz auch bei kurzer Entfernung zum Gericht?
Ja. Korrespondenzanwaltskosten in erster Instanz sind auch dann versichert, wenn der Versicherungsnehmer weniger als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023