Die Domcura Rechtsschutz sichert Schäden im Familien- und Erbrecht auch außergerichtlich ab und übernimmt im Komfortschutz Kosten bis 500 EUR sowie im Topschutz bis 1.000 EUR – jeweils ohne Selbstbeteiligung und einschließlich Tätigkeiten, die über die reine Beratung hinausgehen.
Im Komfortschutz ist die Absicherung bis 500 EUR (ohne SB) begrenzt.
Im Topschutz ist die Absicherung bis 1.000 EUR (ohne SB) begrenzt.
Die Besonderheit hier: Eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit ist mitversichert (z. B. Aufsetzen eines Schreibens) § 2 k) bb).
Was bedeutet das konkret?
Bei rechtlichen Fragen rund um Familie und Erbe unterstützt Sie diese Absicherung auch dann, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. Je nach gewähltem Umfang stehen unterschiedliche Höchstbeträge zur Verfügung, und die Leistung geht über eine reine Beratung hinaus – etwa wenn ein Schreiben aufgesetzt werden soll.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Familien- und Erbrecht auch außergerichtlich abgesichert?
Ja, die Domcura Rechtsschutz sichert Schäden im Familien- und Erbrecht auch außergerichtlich ab.
Bis zu welchem Betrag ist der Komfortschutz begrenzt?
Im Komfortschutz ist die Absicherung bis 500 EUR (ohne SB) begrenzt.
Bis zu welchem Betrag ist der Topschutz begrenzt?
Im Topschutz ist die Absicherung bis 1.000 EUR (ohne SB) begrenzt.
Ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit mitversichert?
Ja, eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit ist mitversichert, zum Beispiel das Aufsetzen eines Schreibens (§ 2 k) bb).