Bei der Domcura Rechtsschutz bleibt der Vertrag im Fall von Arbeitslosigkeit beitragsfrei, während der Versicherungsschutz in beiden Tarifen weiterhin bestehen bleibt – vorausgesetzt, die in den Vertragsgrundlagen festgelegten Bedingungen sind erfüllt.
In beiden Tarifen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen.
Voraussetzung:
Hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Vertragsgrundlagen unter §10b (ARB 2019) aufgeführt sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitslos wird, kann seinen Rechtsschutzvertrag weiterführen, ohne dafür Beiträge zu zahlen. Der Schutz läuft in beiden Tarifen unverändert weiter, solange die im Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit bestehen?
Ja, der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, während der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.
Gilt die Beitragsfreistellung in beiden Tarifen?
Ja, in beiden Tarifen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Vertragsgrundlagen unter §10b (ARB 2019) aufgeführt sind.
Muss ich während der Arbeitslosigkeit Beiträge zahlen?
Nein, der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.