Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA müssen Sie einen Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzeigen – auch dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern, wahrheitsgemäße Berichte zu erstatten und bei gerichtlichen Verfahren, Mahnbescheiden oder Ermittlungsverfahren richtig zu reagieren und dem Versicherer die Verfahrensführung zu überlassen.
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
Anzeige des Versicherungsfalls
Jeder Versicherungsfall ist von Ihnen innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind.
Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Mögliche und zumutbare Abwendung sowie Minderung des Schadens
Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Dabei haben Sie zumutbare Weisungen des Versicherers zu befolgen. Außerdem haben Sie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
Auskunft- und Aufklärungsobliegenheit
Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt werden. Ebenso müssen alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt werden.
Besondere Mitteilungs- und Mitwirkungsobliegenheiten
Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz muss der Versicherungsnehmer fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Versicherers bedarf es dafür nicht.
Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt eine Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden müssen Sie schnell handeln: Der Versicherungsfall ist innerhalb einer Woche zu melden, auch ohne dass bereits Ansprüche gestellt wurden. Sie sollen den Schaden möglichst gering halten, Weisungen des Versicherers befolgen und wahrheitsgemäß über alles Wichtige informieren. Kommt es zu gerichtlichen Schritten, einem Mahnbescheid oder einem Ermittlungsverfahren, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen, fristgerecht reagieren und dem Versicherer die Führung des Verfahrens überlassen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Jeder Versicherungsfall ist innerhalb einer Woche anzuzeigen – auch dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben wurden.
Was muss ich tun, um den Schaden gering zu halten?
Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei zumutbare Weisungen des Versicherers zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Was ist bei einem Mahnbescheid zu tun?
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Eine Weisung des Versicherers ist dafür nicht nötig.
Wer führt das Verfahren, wenn ich verklagt werde?
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich gegen Sie geltend gemacht, überlassen Sie die Führung des Verfahrens dem Versicherer. Dieser beauftragt in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt, dem Sie Vollmacht, alle erforderlichen Auskünfte und die angeforderten Unterlagen geben müssen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025