Der Forderungsausfallschutz der Tierhalterhaftpflicht von DOMCURA leistet Ersatz für nicht vollstreckbare Ansprüche, etwa bei Mittellosigkeit des Schädigers, greift auch bei vorsätzlichen Schäden und umfasst eine Tierarztkosten-Ausfalldeckung.
- Ersatz für nicht vollstreckbare Ansprüche, z. B. bei Mittelosigkeit des Schädigers: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungsschutz auch bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden: in allen Tarifen enthalten.
- Tierarztkosten-Ausfalldeckung (z. B. Giftköder, Pferderipper und Wolfriss): 5.000,-, SB 200,-.
Was bedeutet das konkret?
Der Forderungsausfallschutz springt ein, wenn ein Schädiger den Schaden nicht bezahlen kann, etwa wegen Mittellosigkeit. Der Schutz gilt auch bei vorsätzlich verursachten Schäden. Zusätzlich sind Tierarztkosten bei Ereignissen wie Giftködern oder Wolfriss bis zu einer festen Grenze abgesichert.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Schädiger den Schaden nicht zahlen kann?
Der Forderungsausfallschutz leistet Ersatz für nicht vollstreckbare Ansprüche, etwa bei Mittellosigkeit des Schädigers.
Sind Tierarztkosten nach einem Giftköder abgedeckt?
Ja, die Tierarztkosten-Ausfalldeckung greift bei Ereignissen wie Giftköder, Pferderipper und Wolfriss bis 5.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 200 EUR.
Gilt der Schutz auch bei vorsätzlichen Schäden?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Tierhaftpflichtversicherung 2025