Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA muss der Versicherungsnehmer auf Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber früheren Angaben verändert hat – innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung. Auf dieser Meldung wird der Beitrag angepasst (Beitragsregulierung), wobei falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds nach sich ziehen können und eine unterlassene Meldung zu einer Nachzahlung führt.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, muss der Versicherungsnehmer das auf Nachfrage innerhalb eines Monats melden und den Beitrag anpassen lassen. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds auslösen, sofern den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft. Wird die Meldung unterlassen, ist eine Nachzahlung möglich; zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nachgeholt werden. Der vereinbarte Mindestbeitrag bleibt dabei immer die Untergrenze.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch als Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wirkt sich der Wegfall eines versicherten Risikos auf den Beitrag aus?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer berichtigt. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich meine Angaben zu spät mache?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025