Die Tierhalterhaftpflicht von DOMCURA übernimmt Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen, Stallungen, Reithallen und Weiden. Für bewegliche Sachen, Kfz-Anhänger und geliehene Fahrzeuge gelten festgelegte Entschädigungsgrenzen mit einer Selbstbeteiligung.
- Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten, geleasten Wohnräumen/Gebäuden: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an zur Haltung oder Hütung genutzten Räume, Stallungen, Reithallen oder Weiden: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und sonstigen privat gemieteten Unterkünften: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an sonstigen fremden beweglichen Sachen (z. B. geliehenes Reitzubehör): 5.000,-.
- Mietsachschäden an Kfz-Anhängern: 5.000,-.
- Mietsachschäden an geliehenen Kraftfahrzeugen: 5.000,-, SB 250,-.
Was bedeutet das konkret?
Mietsachschäden entstehen, wenn Ihr Tier geliehene oder gemietete Sachen beschädigt. DOMCURA übernimmt Schäden an Wohnräumen, Stallungen, Weiden und Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften. Für bestimmte bewegliche Sachen und Fahrzeuge gelten Höchstsummen von 5.000 EUR und eine Selbstbeteiligung von 250 EUR.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Stallungen versichert?
Ja, Mietsachschäden an zur Haltung oder Hütung genutzten Räumen, Stallungen, Reithallen oder Weiden sind versichert.
Bis zu welcher Höhe sind geliehene Fahrzeuge abgedeckt?
Mietsachschäden an geliehenen Kraftfahrzeugen sind bis 5.000 EUR versichert, mit einer Selbstbeteiligung von 250 EUR.
Was gilt für geliehenes Reitzubehör?
Mietsachschäden an sonstigen fremden beweglichen Sachen wie geliehenem Reitzubehör sind bis 5.000 EUR abgedeckt.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Tierhaftpflichtversicherung 2025