Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA muss der Versicherungsnehmer beim vereinbarten Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin für ausreichende Kontodeckung sorgen; klappt der Einzug ohne sein Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei selbst verschuldetem, wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt und Bearbeitungsgebühren der Bank in Rechnung gestellt werden.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Zahlungsaufforderung wird in Textform abgegeben (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief).
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief).
In der Kündigung muss der Versicherer darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beiträge per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto haben. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung trotzdem rechtzeitig, sofern man nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlt. Ist der Versicherungsnehmer aber selbst dafür verantwortlich, dass wiederholt nichts eingezogen werden kann, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und die Bankgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn die Beiträge per Lastschrift eingezogen werden?
Der Versicherungsnehmer muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Lastschrifteinzug unverschuldet scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn der Einzug wiederholt und aus meinem Verschulden scheitert?
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden kann, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Der Versicherungsnehmer muss dann den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Bankgebühren für einen geplatzten Lastschrifteinzug zahlen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025