Die Tierhaftpflicht der DOMCURA schützt Sie bei Schäden, die aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein genannten Tiere entstehen – etwa als Halter von Hunden oder von Reit- und Zugtieren wie Pferden, Ponys, Maultieren und Eseln. Für die Beitragsberechnung müssen alle vorhandenen Tiere derselben Gattung angegeben werden; Jagdhunde mit eigener Jagdhaftpflichtversicherung sind ausgenommen.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Beispiele hierfür sind Hundehalter sowie Halter von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel).
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Ausgenommen sind Jagdhunde, für die Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift für Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie die im Versicherungsschein genannten Tiere privat, also nicht gewerbsmäßig, halten. Dazu zählen zum Beispiel Hunde sowie Reit- und Zugtiere wie Pferde, Ponys, Maultiere und Esel. Damit der Beitrag korrekt berechnet werden kann, müssen Sie alle Tiere derselben Gattung angeben. Jagdhunde, die bereits über eine Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert sind, fallen nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Tierhaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere, zum Beispiel Hunde sowie Reit- und Zugtiere wie Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
Muss ich alle meine Tiere angeben?
Ja, sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Nein, Jagdhunde sind ausgenommen, sofern für sie bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Gilt der Schutz auch für gewerbliche Tierhaltung?
Nein, versichert ist ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der bezeichneten Tiere.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025