Nach einem Versicherungsfall in der Tierhaftpflicht der DOMCURA dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt oder eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wurde. Für die Kündigung gelten eine Monatsfrist und die Textform.
Der Versicherungsnehmer oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Kündigungserklärung, Frist und Form der Kündigung
Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief). Sie muss dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wirksamwerden der Kündigung
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – ein Kündigungsrecht. Es gilt in bestimmten Situationen, etwa nach einer Schadensersatzzahlung, nach einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder nach der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats zugehen. Wann sie wirksam wird, hängt davon ab, wer kündigt.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall vorliegen?
Die Kündigung muss dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein und ist in Textform zu erklären.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam; er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025