Wird ein versichertes Unternehmen bei der DOMCURA Tierhaftpflicht veräußert, übernimmt der Erwerber automatisch die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – das gilt auch bei Nießbrauch, Pacht oder ähnlichen Verhältnissen. Sowohl Versicherer als auch Erwerber können anschließend innerhalb bestimmter Fristen kündigen, Veräußerer und Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, und die Veräußerung ist unverzüglich in Textform anzuzeigen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer darf den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber kündigen. Dabei gilt eine Frist von einem Monat, und die Kündigung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ausübt, nachdem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Auch der Erwerber darf den Versicherungsvertrag kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Erwerber es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Wusste der Erwerber nichts vom Bestehen der Versicherung, beginnt die Monatsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen den Eigentümer wechselt, geht der bestehende Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Inhaber über – auch bei Pacht, Nießbrauch oder ähnlichen Übernahmen. Sowohl der Versicherer als auch der neue Eigentümer können den Vertrag danach innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Solange der Wechsel während einer laufenden Versicherungsperiode geschieht, haften alter und neuer Eigentümer gemeinsam für den Beitrag. Wichtig ist, den Eigentumswechsel dem Versicherer rasch schriftlich mitzuteilen, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Nießbrauch, Pacht oder einem ähnlichen Verhältnis.
Welche Fristen gelten für eine Kündigung nach dem Eigentumswechsel?
Der Versicherer kann gegenüber dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; sein Recht erlischt, wenn er es nicht binnen eines Monats nach Kenntnis der Veräußerung ausübt. Der Erwerber kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt binnen eines Monats nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag zahlen, wenn das Unternehmen während der Versicherungsperiode wechselt?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was droht, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen – vorausgesetzt, der Versicherer weist nach, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Schutz bleibt jedoch bestehen, wenn dem Versicherer die Veräußerung ohnehin bekannt war oder seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025