Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine rechtzeitige Kündigung vorliegt. Versicherungsnehmer und Versicherer können den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen in Textform beenden, und der Vertrag endet auch, wenn das versicherte Interesse dauerhaft wegfällt.
Der Vertrag wird für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Diese Verlängerung tritt nicht ein, wenn einer der Vertragsparteien vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bei mehrjährigen Verträgen ist eine Kündigung jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf möglich. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Zeitpunkt maßgeblich, frühestens jedoch der Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kündigung des Versicherers
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Laufzeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen in Textform beenden, wobei jeweils eigene Fristen gelten. Fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Tierhaftpflichtvertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Verlängerung entfällt, wenn einer Vertragspartei vor Ablauf der Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Wann kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Sie können jederzeit kündigen, bei mehrjährigen Verträgen jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Welche Frist gilt für eine Kündigung durch den Versicherer?
Der Versicherer kann mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Auch diese Kündigung muss in Textform erfolgen.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag hinsichtlich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025