Mit der Domcura Tierhaftpflicht ist das Fremdreiterrisiko abgesichert, sofern der Verleih des Pferdes unentgeltlich erfolgt. So sind auch Reiter geschützt, denen das Pferd kostenlos überlassen wird.
Die Domcura Tierhaftpflicht deckt das Fremdreiterrisiko ab, sofern der Verleih des Pferdes unentgeltlich erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Pferd einem anderen Reiter kostenlos überlassen, greift der Versicherungsschutz auch für dieses sogenannte Fremdreiterrisiko. Entscheidend ist, dass für die Überlassung des Pferdes kein Entgelt gezahlt wird.
Häufige Fragen
Ist das Fremdreiterrisiko in der Tierhaftpflicht abgedeckt?
Ja, die Domcura Tierhaftpflicht deckt das Fremdreiterrisiko ab, sofern der Verleih des Pferdes unentgeltlich erfolgt.
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz des Fremdreiterrisikos?
Der Verleih des Pferdes muss unentgeltlich erfolgen.
Ist das Fremdreiterrisiko bei entgeltlichem Verleih abgedeckt?
Der Versicherungsschutz für das Fremdreiterrisiko gilt, sofern der Verleih des Pferdes unentgeltlich erfolgt. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Schutz besteht, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.