Mit der Tierhaftpflicht der Domcura sind auch Reitbeteiligungen versichert – so profitieren Pferdehalter und Reitbeteiligte gleichermaßen von umfassendem Schutz im Schadensfall.
Die Domcura Tierhaftpflicht versichert auch Reitbeteiligungen und bietet umfassenden Schutz für Pferdehalter und Reitbeteiligte im Schadensfall.
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung anderen Personen überlässt, ist über diese Tierhaftpflicht abgesichert. Der Schutz gilt somit nicht nur für den Halter selbst, sondern auch für die Reitbeteiligung, wenn im Zusammenhang mit dem Pferd ein Schaden entsteht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Inhalt oben.
Häufige Fragen
Sind Reitbeteiligungen über die Tierhaftpflicht abgesichert?
Ja. Die Domcura Tierhaftpflicht versichert auch Reitbeteiligungen.
Wer profitiert von diesem Schutz?
Der Schutz gilt für Pferdehalter und Reitbeteiligte im Schadensfall.
Was leistet die Tierhaftpflicht im Schadensfall?
Sie bietet umfassenden Schutz für Pferdehalter und Reitbeteiligte im Schadensfall.
Muss die Reitbeteiligung separat versichert werden?
Die Reitbeteiligung ist über die Domcura Tierhaftpflicht mitversichert. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.