Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser gibt es keine feste Altersgrenze: Ausschlaggebend sind bei Antragstellung Bauart, Bedachung und Denkmalschutz. Für Gebäude bis 30 Jahre wird ein Nachlass berechnet, der sich jährlich um 2 % reduziert – und auch für sanierte ältere Gebäude ist unter bestimmten Umständen ein Rabatt möglich.
Für das Gebäudealter von Einfamilienhäusern (EFHs) gibt es keine feste Grenze.
Bei Antragstellung werden folgende Angaben abgefragt:
- Bauart
- Bedachung
- Denkmalschutz
Diese Informationen sind ausschlaggebend.
Für Gebäude bis zu einem Alter von 30 Jahren wird ein Nachlass berechnet. Dieser reduziert sich jährlich um 2 %.
Wird eine Sanierung älterer Gebäude nachgewiesen, kann unter gewissen Umständen erneut ein Rabatt gewährt werden.
Was bedeutet das konkret?
Das Alter eines Einfamilienhauses schließt eine Versicherung nicht aus, da es keine feste Altersgrenze gibt. Entscheidend für den Antrag sind vielmehr Bauart, Bedachung und ein möglicher Denkmalschutz. Jüngere Gebäude können von einem Nachlass profitieren, der mit den Jahren geringer wird. Auch wer ein älteres Haus saniert hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder mit einem Rabatt rechnen.
Häufige Fragen
Gibt es eine Altersgrenze für die Wohngebäudeversicherung eines Einfamilienhauses?
Nein, für das Gebäudealter von Einfamilienhäusern gibt es keine feste Grenze.
Welche Angaben sind bei der Antragstellung ausschlaggebend?
Ausschlaggebend sind Bauart, Bedachung und Denkmalschutz, die bei Antragstellung abgefragt werden.
Wie wird der Nachlass für jüngere Gebäude berechnet?
Für Gebäude bis zu einem Alter von 30 Jahren wird ein Nachlass berechnet, der sich jährlich um 2 % reduziert.
Ist auch für ältere, sanierte Gebäude ein Rabatt möglich?
Ja. Wird eine Sanierung älterer Gebäude nachgewiesen, kann unter gewissen Umständen erneut ein Rabatt gewährt werden.