Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser entscheidet die korrekt ermittelte Wohn- und Nutzfläche über den Versicherungsschutz. Erfahren Sie, welche Räume wie Hobbyräume, Wintergärten oder Saunen dazuzählen, welche Flächen ausgenommen sind und wie sich die Fläche aus Bauunterlagen, Kaufvertrag oder nach anerkannten Normen ermitteln lässt.
Für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gilt folgende Regelung:
Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben.
Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, so kann die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ebenfalls erfolgen durch:
- Sachverständige,
- Fachbetriebe,
- Wohnflächenverordnung (WoFlV),
- Nutzungsfläche nach DIN 277.
Alternativ hierzu ist die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Fläche nicht).
Hierzu zählen auch:
- Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt),
- Wintergärten,
- Saunen,
- zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
- Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten
- Garagen und Carports,
- Abstellräume,
- Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume,
- nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse.
Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohn- und Nutzfläche ist die Grundlage für den Versicherungsschutz Ihres Einfamilienhauses. Zunächst gelten die Angaben aus Bauunterlagen oder Kaufvertrag, sofern sie den heutigen Ausbauzustand abbilden. Fehlen diese, kann die Fläche über Fachleute oder anerkannte Normen bestimmt werden. Grundsätzlich zählen alle zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbaren Räume dazu – auch Hobbyräume, Wintergärten oder Saunen. Reine Neben- und Funktionsflächen wie Garagen, Abstellräume oder unausgebaute Keller bleiben hingegen außen vor.
Häufige Fragen
Woher stammt die maßgebliche Wohn- und Nutzfläche?
Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben.
Wie wird die Fläche ermittelt, wenn keine Unterlagen vorliegen?
Dann kann die Ermittlung durch Sachverständige, Fachbetriebe, die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder als Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.
Zählen Hobbyräume, Wintergärten und Saunen zur Wohn- und Nutzfläche?
Ja. Zur Wohn- und Nutzfläche zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen sowie zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume.
Welche Flächen zählen nicht zur Wohnfläche?
Nicht zur Wohnfläche zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Garagen und Carports, Abstellräume, Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume sowie nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse.
Reduzieren Dachschrägen die anzurechnende Fläche?
Nein. Dachschrägen reduzieren die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche nicht.