Werden Gartenanlagen an einem Einfamilienhaus beschädigt, greift die Domcura Wohngebäudeversicherung: Voraussetzung ist ein vorausgegangener Versicherungsfall. Im Top-Schutz werden die notwendigen Kosten für Wiederherstellung und Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen am Versicherungsort in unbegrenzter Höhe erstattet.
Bei der Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen muss ein Versicherungsfall vorausgegangen sein.
Im Top-Schutz werden die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort in unbegrenzter Höhe entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihr Garten durch einen versicherten Schaden betroffen, hilft die Wohngebäudeversicherung dabei, die gärtnerischen Anlagen wieder in Ordnung zu bringen. Wichtig ist, dass zuvor ein Versicherungsfall eingetreten sein muss. Im Top-Schutz übernimmt die Versicherung die dafür notwendigen Kosten für Wiederherstellung und Neubepflanzung – und das ohne betragliche Obergrenze.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für die Wiederherstellung von Gartenanlagen übernommen?
Voraussetzung ist, dass ein Versicherungsfall vorausgegangen ist.
In welcher Höhe werden gärtnerische Anlagen entschädigt?
Im Top-Schutz werden die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung in unbegrenzter Höhe entschädigt.
Welche Leistungen sind bei gärtnerischen Anlagen abgedeckt?
Erstattet werden die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort.
In welchem Umfang gilt die unbegrenzte Entschädigung für Gartenanlagen?
Die unbegrenzte Entschädigung für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen gilt im Top-Schutz.