Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ist bei sanierten Objekten stets das Ursprungsbaujahr anzugeben – nicht das Jahr der Sanierung. Diese Angabe beeinflusst den Versicherungsschutz und muss korrekt erfolgen.
Bei sanierten Objekten muss immer das Ursprungsbaujahr angegeben werden.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Gebäude umfassend saniert oder modernisiert wurde, zählt für die Angabe in der Wohngebäudeversicherung das Jahr, in dem das Haus ursprünglich errichtet wurde. Das Sanierungsjahr tritt nicht an die Stelle des tatsächlichen Baujahrs. Diese Angabe hat Bedeutung für den Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welches Baujahr muss ich bei einem sanierten Einfamilienhaus angeben?
Es muss immer das Ursprungsbaujahr angegeben werden.
Kann ich statt des Ursprungsbaujahrs das Sanierungsjahr eintragen?
Nein. Bei sanierten Objekten ist stets das Ursprungsbaujahr anzugeben.
Warum ist die Angabe des Ursprungsbaujahrs wichtig?
Die Angabe des Baujahrs bei sanierten Objekten hat Einfluss auf den Versicherungsschutz.