Bei der DOMCURA Gebäudeversicherung können Sie Ihre Beiträge flexibel monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Erfahren Sie außerdem, was die Versicherungsperiode von einem Jahr für Ihren Vertrag bedeutet und wie sie bei kürzerer Vertragsdauer angepasst wird.
1. Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge gezahlt:
- durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, oder
- als Einmalbeitrag im Voraus.
2. Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag entrichten – etwa in kleineren monatlichen Raten oder einmalig im Voraus. Der Abrechnungszeitraum Ihres Vertrags umfasst grundsätzlich ein Jahr; nur wenn Ihr Vertrag von vornherein kürzer läuft, verkürzt sich dieser Zeitraum entsprechend.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden – oder als Einmalbeitrag im Voraus.
Wann sind die Beiträge fällig?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.