Ob die Überdachung eines Gartenpools über die Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser abgesichert ist, hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die Überdachung muss fest verankert und der Pool selbst eine mitversicherte Sache sein.
Die Überdachung des Gartenpools ist mitversichert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Überdachung ist fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert.
- Der Pool ist eine mitversicherte Sache.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überdachung des Gartenpools fällt dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie dauerhaft und fest mit dem Pool oder dem Boden verbunden ist. Zusätzlich muss der Pool selbst zu den versicherten Sachen gehören. Sind beide Bedingungen erfüllt, ist die Überdachung mit abgesichert.
Häufige Fragen
Ist die Überdachung meines Gartenpools mitversichert?
Ja, die Überdachung des Gartenpools ist mitversichert, sofern sie fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert ist und der Pool eine mitversicherte Sache ist.
Welche Voraussetzungen muss die Überdachung erfüllen?
Die Überdachung muss fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert sein.
Spielt es eine Rolle, ob der Pool selbst versichert ist?
Ja, Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Überdachung ist, dass der Pool eine mitversicherte Sache ist.