Wer bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser einen Gartenpool absichern möchte, sollte wissen, welche Voraussetzungen dafür gelten: Mitversichert ist der Pool nur dann, wenn er im Boden eingelassen oder fest mit dem Erdreich verankert ist.
Der Gartenpool ist mitversichert, sofern dieser im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert ist.
Was bedeutet das konkret?
Ein Gartenpool zählt in dieser Wohngebäudeversicherung zum versicherten Umfang, wenn er baulich fest mit dem Grundstück verbunden ist. Das ist der Fall, wenn er im Boden eingelassen oder fest mit dem Erdreich verankert ist. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe zum vorstehenden Inhalt.
Häufige Fragen
Ist mein Gartenpool über die Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja, der Gartenpool ist mitversichert, sofern dieser im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert ist.
Welche Voraussetzung muss der Pool für den Versicherungsschutz erfüllen?
Der Pool muss im Boden eingelassen oder fest mit dem Erdreich verankert sein.
Gilt der Schutz auch für einen frei aufgestellten Pool?
Mitversichert ist der Gartenpool, wenn er im Boden eingelassen oder fest mit dem Erdreich verankert ist. Ob darüber hinausgehende Fälle abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Für welchen Gebäudetyp gelten diese Angaben?
Die Angaben beziehen sich auf die Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser.