Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA richtet sich die Beitragszahlung nach der getroffenen Vereinbarung: möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie ein Einmalbeitrag – jeweils im Voraus. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dabei sind folgende Zahlungsweisen möglich:
- laufende Zahlungen monatlich
- laufende Zahlungen vierteljährlich
- laufende Zahlungen halbjährlich
- laufende Zahlungen jährlich
- Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt. Je nach Vereinbarung geschieht das laufend – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder als einmalige Zahlung. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Ist der Vertrag kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, ebenso ein Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025