Bei Meinungsverschiedenheiten in der Tierhaftpflicht der DOMCURA kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an das Beschwerdemanagement wenden, außerdem an den Versicherungsombudsmann e.V. als Verbraucherschlichtungsstelle sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die den Versicherer beaufsichtigt.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle wenden:
- DOMCURA AG / Abteilung Beschwerdemanagement / Theodor-Heuss-Ring 49 / 24113 Kiel
- bzw. an: Nordvers GmbH / Abteilung Beschwerdemanagement / Theodor-Heuss-Ring 49 / 24113 Kiel
Versicherungsombudsmann
Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Versicherer gefunden werden kann, ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die vorgesehene Schlichtungsstelle für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ist der Versicherungsombudsmann e.V.:
- Kontakt: Postfach 080632, 10006 Berlin
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unstimmigkeiten mit dem Versicherer stehen dem Versicherungsnehmer mehrere Anlaufstellen offen. Zunächst kann er sich jederzeit an das Beschwerdemanagement wenden. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, ist der Versicherer bereit, sich am Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann e.V. zu beteiligen. Zusätzlich kann sich der Versicherungsnehmer an die BaFin wenden; diese entscheidet einzelne Streitfälle jedoch nicht verbindlich.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst wenden, wenn ich mit dem Versicherer nicht einverstanden bin?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an das Beschwerdemanagement der DOMCURA AG bzw. der Nordvers GmbH in Kiel wenden.
Was passiert, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird?
Dann ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. teilzunehmen.
Kann ich mich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden?
Ja, bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung kann sich der Versicherungsnehmer an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein, die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025