Ansprüche aus dem Tierhaftpflicht-Vertrag der DOMCURA verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist bis zur mitgeteilten Entscheidung; im Übrigen gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verfallen in der Regel nach drei Jahren. Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den wichtigen Umständen sowie der Person des Schuldners erfahren hat; grob fahrlässiges Nichtwissen wird dabei wie Wissen behandelt. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zu dessen in Textform mitgeteilter Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet. Ansonsten gelten die Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller zählt bei der Fristberechnung nicht mit.
Welche Regeln gelten für alle nicht ausdrücklich genannten Fälle?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025