Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA darf der Versicherungsvertreter bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers wirksam entgegennehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf des Vertrages, zum laufenden oder beendeten Versicherungsverhältnis sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Umgekehrt gilt er als bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer Versicherungsscheine und deren Nachträge zu übermitteln.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft folgende Bereiche:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers wirksam annehmen. Dazu zählen Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf des Vertrages, zum bestehenden Versicherungsverhältnis samt dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages. Außerdem darf der Vertreter dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge übermitteln.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich meinen Widerruf gegenüber dem Versicherungsvertreter erklären?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages entgegenzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025