Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA darf die Bevollmächtigte zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer wechseln, allerdings nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise Beitragssatz. Der vollzogene Wechsel muss dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von vier Wochen mitgeteilt werden.
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln. Dieser Wechsel ist jedoch nur möglich bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise gleichbleibendem Beitragssatz.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bevollmächtigte kann den Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages austauschen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz und der Beitrag beziehungsweise der Beitragssatz gleich bleiben. Über einen erfolgten Wechsel muss der Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von vier Wochen informiert werden.
Häufige Fragen
Wann darf die Bevollmächtigte den Versicherer wechseln?
Zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages darf die Bevollmächtigte den Versicherer wechseln.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Versichererwechsel möglich?
Ein Wechsel ist nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise gleichbleibendem Beitragssatz möglich.
Bis wann muss der Versicherungsnehmer über einen Wechsel informiert werden?
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025