Bei der Tierhaftpflicht der DOMCURA ist die gesetzliche Haftpflicht aus bestimmten Tätigkeiten mit dem versicherten Hund oder Pferd mitversichert – etwa beim Hundetraining, beim Einsatz als Therapiehund, beim Hundesitting sowie bei Ritten und Kutschfahrten mit dem versicherten Pferd. So sind Schäden abgedeckt, die während dieser Nutzungen entstehen können, teilweise auch an den gehüteten Tieren selbst.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den folgenden Tätigkeiten.
Hundetraining
Versichert sind Schäden aus der Nutzung des versicherten Hundes im Rahmen der Tätigkeit als Hundetrainer. Dazu gehören:
- Erteilung von Unterricht in Theorie und Praxis
- Durchführung, Leitung und/oder Beaufsichtigung von Veranstaltungen wie Turnieren, Prüfungen, Umzüge
- Durchführung, Leitung und/oder Beaufsichtigung von Hundeausflügen inklusive Aufenthalt/Übernachtung in Unterkünften
- Verwendung von Übungsgeräten
- geführte Wanderungen
Beispiel: Sie verwenden Ihren Hund als Trainingshund in der Welpenschule oder für geführte Spaziergänge. Ihr Hund beißt eine andere Person, die sich verletzt.
Therapiehund
Versichert sind Schäden aus dem Einsatz des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken bzw. als Therapiehund.
Beispiele: Einsatz bei Menschen mit Behinderung, in Altersheimen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern.
Hundesitting
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Tierhüter, insbesondere aus:
- Hundesitting zur Urlaubsvertretung oder im Krankheitsfall des Halters
- Pflege, Beschäftigung und Bewegen der gehüteten Tiere
Schäden an den gehüteten Hunden sind mitversichert.
Besonderheiten beim Pferd
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den folgenden Tätigkeiten.
Ritte und Kutschfahrten
Versichert sind Schäden, die das versicherte Pferd während der Leihe oder Vermietung für Ritte oder Kutschfahrten (auch Mitnahme von Personen in der Kutsche) verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den normalen Umgang mit dem Tier, sondern auch für bestimmte besondere Tätigkeiten. Beim Hund sind das die Nutzung als Trainingshund, der Einsatz als Therapiehund und das Hundesitting – wobei beim Hundesitting sogar Schäden an den betreuten Hunden mitversichert sind. Beim Pferd sind Schäden mitversichert, die während der Leihe oder Vermietung für Ritte oder Kutschfahrten entstehen.
Häufige Fragen
Ist mein Hund versichert, wenn ich ihn beim Hundetraining einsetze?
Ja, mitversichert sind Schäden aus der Nutzung des Hundes als Trainingshund, etwa bei Unterricht, Veranstaltungen wie Turnieren und Prüfungen, Hundeausflügen mit Übernachtung, der Verwendung von Übungsgeräten und geführten Wanderungen.
Sind Schäden an Hunden versichert, die ich hüte?
Ja, beim Hundesitting sind Schäden an den gehüteten Hunden mitversichert. Der Schutz umfasst unter anderem die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des Halters sowie Pflege, Beschäftigung und Bewegen der Tiere.
Gilt der Schutz auch für den Einsatz als Therapiehund?
Ja, mitversichert sind Schäden aus dem Einsatz des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken, zum Beispiel bei Menschen mit Behinderung, in Altersheimen, Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern.
Was ist beim Pferd im Zusammenhang mit Ritten und Kutschfahrten versichert?
Versichert sind Schäden, die das versicherte Pferd während der Leihe oder Vermietung für Ritte oder Kutschfahrten verursacht, auch bei Mitnahme von Personen in der Kutsche.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025