Ob die DOMCURA in der Tierhaftpflicht leisten darf, hängt auch von geltenden Sanktionen ab: Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das gilt zusätzlich für bestimmte US-Sanktionen gegen den Iran, sofern europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so weit, wie ihm keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Zusätzlich können auch US-Sanktionen gegen den Iran den Schutz einschränken, allerdings nur, wenn dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherungsschutz wegen Sanktionen entfallen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Einschränkung unabhängig von den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Schutz besteht nur, soweit ihm keine entsprechenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025