Die Marktgarantie der DOMCURA Tierhaftpflichtversicherung greift, wenn ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für private Tierhalter einen weitergehenden Schutz bietet: In diesem Fall zieht die DOMCURA nach, sofern der Versicherungsnehmer den besseren Tarif durch geeignete Unterlagen nachweist und bei jenem Versicherer versicherbar gewesen wäre – innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme und mit klar benannten Ausschlüssen sowie Kündigungsregeln.
Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls ein anderer, zum Betrieb in Deutschland zugelassener Versicherer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz an, als es nach dem mit uns abgeschlossenen Vertrag der Fall ist, so erweitern wir für die versicherten Personen unsere Leistung entsprechend im nachfolgend genannten Umfang, wenn:
- der Versicherungsnehmer durch Vorlage geeigneter Unterlagen, insbesondere der Versicherungsbedingungen, den weitergehenden Versicherungsschutz und die Identität des betreffenden Versicherers nachweist,
- es sich bei dem Tarif des anderen Versicherers um einen beim Eintritt des Versicherungsfalles aktuellen, für jedermann zugänglichen Tarif handelt und der Versicherungsnehmer hiernach bei dem anderen Versicherer versicherbar gewesen wäre.
Umfang
Versicherte Risiken
Diese Marktgarantie erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten als private Tierhalter.
Entschädigungsgrenzen unterhalb der Versicherungssumme (Sublimits)
Ist die Höchstleistung für einen Versicherungsfall auf einen Betrag begrenzt, der unterhalb der in diesem Vertrag vereinbarten allgemeinen Versicherungssumme(n) liegt, erhöhen wir unsere Entschädigungsleistung entsprechend der für den betreffenden Versicherungsfall nachgewiesenen Höchstleistung des anderen Versicherers.
Versicherungssumme
Unsere Entschädigungsleistung für den einzelnen Versicherungsfall bleibt auf die mit uns vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Außerdem bleibt es bei der mit uns vereinbarten Begrenzung der Entschädigungsleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Selbstbehalte
Ist mit uns ein Selbstbehalt vereinbart, der über dem nachgewiesenen Selbstbehalt des anderen Versicherers liegt, erfolgt unsere Entschädigungsleistung unter Anrechnung des Selbstbehaltes des anderen Versicherers.
Bietet der andere Versicherer nachweislich den Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt, erfolgt unsere Entschädigungsleistung unter Streichung unseres Selbstbehaltes.
Dies gilt nicht, wenn:
- der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante den Selbstbehalt mit uns vereinbart hat, oder
- dem Versicherungsnehmer der Abschluss oder die Fortführung des Vertrages nur unter Zugrundelegung des Selbstbehaltes angeboten wurde.
In diesen Fällen erfolgt unsere Entschädigungsleistung unter Anrechnung des mit uns vereinbarten Selbstbehaltes.
Ausschlüsse
Von dieser Marktgarantie bleiben ausgeschlossen:
- Die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes sowie die Haftpflicht aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
- Die Haftpflicht aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
- Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.
- Ansprüche, die auf Vertragserfüllung oder auf anstelle der Erfüllungsleistung tretende Leistungen gerichtet sind.
- Ansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
- Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
- Ansprüche wegen Vermögensschäden.
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Versicherungsansprüche wegen Schäden, welche die Versicherten selbst erlitten haben (Eigenschäden).
- Versicherungsansprüche, welche die Versicherten bei einem anderen Versicherer deshalb gehabt hätten, weil dieser auf sein Leistungskürzungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht verzichtet, das ihm nach dem Versicherungsvertragsgesetz bei Obliegenheitsverletzungen durch die Versicherten zusteht.
- Risiken, die nach Abschluss dieses Vertrages neu entstehen.
Für diese neu entstehenden Risiken gelten ausschließlich die im vorliegenden Vertrag getroffenen Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung.
Kündigung der Marktgarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können diese Marktgarantie jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer die Tierhalterhaftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Beendigung des Hauptversicherungsvertrages
Mit Beendigung der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung erlischt auch diese Marktgarantie.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer im Schadenfall einen besseren Tierhalterhaftpflichtschutz bietet als der bestehende Vertrag, zieht der Versicherer bis zu diesem Umfang nach. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den besseren Schutz mit Unterlagen nachweist, es sich um einen aktuellen, allgemein zugänglichen Tarif handelt und er dort versicherbar gewesen wäre. Die Leistung bleibt jedoch auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und bestimmte Risiken und Ansprüche sind ausgeschlossen. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können die Marktgarantie mit einmonatiger Frist kündigen; mit Ende des Hauptvertrages endet auch die Marktgarantie.
Häufige Fragen
Wann greift die Marktgarantie bei der Tierhaftpflicht?
Sie greift, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer für private Tierhalter einen weitergehenden Schutz bietet. Der Versicherungsnehmer muss diesen besseren Schutz und die Identität des Versicherers durch geeignete Unterlagen nachweisen, der Tarif muss aktuell und für jedermann zugänglich sein und der Versicherungsnehmer dort versicherbar gewesen sein.
Wird die Leistung durch die Marktgarantie unbegrenzt erhöht?
Nein. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall bleibt auf die mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und auch die vereinbarte Begrenzung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres bleibt bestehen.
Was passiert mit dem Selbstbehalt, wenn der andere Tarif keinen vorsieht?
Bietet der andere Versicherer den Schutz nachweislich ohne Selbstbehalt, erfolgt die Entschädigung unter Streichung des eigenen Selbstbehalts. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt durch Wahl einer Tarifvariante vereinbart hat oder ihm der Vertrag nur mit Selbstbehalt angeboten wurde – dann wird der vereinbarte Selbstbehalt angerechnet.
Kann die Marktgarantie gekündigt werden?
Ja, Versicherungsnehmer und Versicherer können sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Mit Beendigung der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung erlischt die Marktgarantie ebenfalls.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025