Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung der DOMCURA beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dieser Beginn steht allerdings unter dem Vorbehalt der Regelungen zu den Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt jedoch unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Wann der Schutz Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung startet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Dieser Beginn hängt aber davon ab, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Zahlen Sie zu spät oder gar nicht, greifen die dafür vorgesehenen gesonderten Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der im Versicherungsschein genannte Beginn immer uneingeschränkt?
Nein, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2025