In der Gebäudeversicherung der DOMCURA besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Erfahren Sie, welche Sanktionen der EU, Deutschlands und der USA hier eine Rolle spielen.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nur greift, solange keine gültigen Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Maßgeblich sind zunächst die Bestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika werden ebenfalls berücksichtigt, allerdings nur dann, wenn ihnen keine Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands entgegenstehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht laut Embargobestimmungen Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Werden auch Sanktionen der USA berücksichtigt?
Ja. Die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was hat Vorrang: EU-/deutsches Recht oder US-Sanktionen?
US-Sanktionen werden nur berücksichtigt, soweit ihnen keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.