Bei der DOMCURA Gebäudeversicherung steht dem Versicherer im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum des tatsächlich bestehenden Versicherungsschutzes entspricht. Wie sich Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein fehlendes versichertes Interesse auf Beitrag und Geschäftsgebühr auswirken, erfahren Sie hier im Überblick.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
1) Widerruf der Vertragserklärung:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
2) Rücktritt des Versicherers:
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
3) Anfechtung wegen arglistiger Täuschung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
4) Wegfall des versicherten Interesses nach Versicherungsbeginn:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
5) Fehlendes versichertes Interesse bei Beginn:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr Gebäudeversicherungsvertrag vorzeitig, zahlen Sie dem Versicherer grundsätzlich nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich versichert waren. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein weggefallenes bzw. von Beginn an fehlendes versichertes Interesse – richtet sich, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob er stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen kann. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welcher Beitragsteil steht dem Versicherer bei vorzeitiger Beendigung zu?
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, während dessen der Versicherungsschutz bestand.
Was gilt bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Widerruft der Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen, erstattet der Versicherer nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. War die Widerrufsbelehrung unterblieben, erstattet der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr gezahlten Beitrag – außer der Versicherungsnehmer hat Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen.
Bis wann steht dem Versicherer der Beitrag bei Rücktritt oder Anfechtung zu?
Bei Rücktritt wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn nicht oder entsteht ein künftiges Interesse nicht, ist der Versicherungsnehmer nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was passiert bei einer Versicherung in Betrugsabsicht?
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.