Bei der DOMCURA Gebäudeversicherung im Lastschriftverfahren muss der Versicherungsnehmer für ausreichende Kontodeckung sorgen. Erfahren Sie, was bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug gilt, wann eine Zahlung trotzdem rechtzeitig ist und wann das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden kann.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Beispiele für Textform:
- Telefax
- Brief
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift zahlen, sollten Sie darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie nach einer Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlen. Scheitert der Einzug jedoch wiederholt und liegt dies in Ihrer Verantwortung, kann der Versicherer das Lastschriftmandat beenden – Sie müssen dann selbst überweisen und tragen gegebenenfalls anfallende Bankgebühren.
Häufige Fragen
Wofür muss ich beim Lastschriftverfahren sorgen?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlschlägt?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wann kann der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Was passiert nach der Kündigung des Lastschriftmandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Können mir Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden?
Ja. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.