Wer sein Gebäude bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr absichert, muss der DOMCURA Gebäudeversicherung die weitere Versicherung unverzüglich melden. Hier erfahren Sie, welche Anzeigepflicht besteht, welche Folgen deren Verletzung hat und wie Haftung, Entschädigung und die Beseitigung einer Mehrfachversicherung geregelt sind.
1) Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
2) Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (Nr 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt XXX beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
3) Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
4) Beseitigung der Mehrfachversicherung
a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Gebäude bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist, muss dies dem Versicherer sofort gemeldet werden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den tatsächlichen Wert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Insgesamt erhält der Versicherungsnehmer dabei nie mehr als den ihm entstandenen Schaden. Wird die Meldung versäumt oder eine Mehrfachversicherung mit unredlicher Absicht geschlossen, kann das Nachteile bis hin zur Nichtigkeit des Vertrages haben. Zudem lässt sich eine unbeabsichtigt entstandene Mehrfachversicherung nachträglich wieder auflösen oder anpassen.
Häufige Fragen
Was muss ich melden, wenn ich mein Gebäude bei mehreren Versicherern versichere?
Sie müssen die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Summe der Entschädigungen den Gesamtschaden übersteigt.
Kann ich bei einer Mehrfachversicherung mehr als meinen Schaden erhalten?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, doch im Ganzen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen.
Welche Folgen hat die Verletzung der Anzeigepflicht?
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Kann eine Mehrfachversicherung wieder beseitigt werden?
Ja. Wurde der Vertrag ohne Kenntnis von der entstehenden Mehrfachversicherung geschlossen, kann der Versicherungsnehmer die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags verlangen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungswert nach Abschluss gesunken ist.