In der Domcura Tierhaftpflicht sind Kutschfahrten mitversichert, solange sie privat und ohne Bezahlung stattfinden. Wer sein Pferd für gelegentliche Ausfahrten einspannt, erfährt hier, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz greift.
Bei der Domcura Tierhaftpflicht sind Kutschfahrten mitversichert, sofern diese privat und unentgeltlich erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Tier eine Kutsche ziehen und dabei fahren, ist dieses Risiko über die Tierhaftpflicht abgedeckt – allerdings nur dann, wenn die Fahrt privaten Charakter hat und Sie dafür kein Geld verlangen. Sobald für die Kutschfahrt eine Bezahlung erfolgt oder sie nicht privat ist, greift diese Regelung nicht.
Häufige Fragen
Sind Kutschfahrten in der Tierhaftpflicht mitversichert?
Ja, bei der Domcura Tierhaftpflicht sind Kutschfahrten mitversichert, sofern diese privat und unentgeltlich erfolgen.
Unter welchen Voraussetzungen sind Kutschfahrten abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht, wenn die Kutschfahrten privat und unentgeltlich durchgeführt werden.
Sind entgeltliche Kutschfahrten mitversichert?
Mitversichert sind Kutschfahrten, sofern sie unentgeltlich erfolgen. Erfolgt die Fahrt gegen Bezahlung, ist die genannte Voraussetzung der Unentgeltlichkeit nicht erfüllt.