In der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser sind auch im Garten stehende Wärmepumpen samt der dahin verlegten Rohre abgesichert. Erfahren Sie, welche Bedingungen diesen Schutz regeln und was für Ihre Anlage im Außenbereich konkret gilt.
Gemäß § 6 Nr. 4 d) der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen sind die im Garten stehenden Wärmepumpen und die dahin verlegten Rohre mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Steht Ihre Wärmepumpe im Garten und nicht im Gebäude, ist sie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung dennoch mitgeschützt. Auch die Rohre, die zu dieser Wärmepumpe verlegt wurden, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Diese Einordnung ergibt sich aus den Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Häufige Fragen
Ist eine im Garten stehende Wärmepumpe mitversichert?
Ja. Die im Garten stehenden Wärmepumpen sind gemäß § 6 Nr. 4 d) der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen mitversichert.
Sind auch die Rohre zur Wärmepumpe abgesichert?
Ja. Die dahin verlegten Rohre sind ebenfalls mitversichert.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Der Schutz ergibt sich aus § 6 Nr. 4 d) der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Gilt dieser Schutz für Einfamilienhäuser?
Ja. Die Information bezieht sich auf die Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser.