Beim DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept handelt es sich um eine Neuwertversicherung nach den VGB 2020, die bewusst auf eine Versicherungssumme 1914 verzichtet. Weil damit keine Höchstentschädigung vereinbart ist, kann keine summenmäßige Unterversicherung entstehen – entscheidend ist allein die korrekt gemeldete Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern.
Das Versicherungsprodukt DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept ist gemäß den Bedingungen eine Neuwertversicherung nach den VGB 2020. Es verzichtet bewusst auf die Angabe einer Versicherungssumme 1914, die in dieser Funktion eine Höchstentschädigung darstellt.
Da im Versicherungsvertrag keine Versicherungssumme, also keine Höchstentschädigung, vereinbart ist, kann auch keine summenmäßige Unterversicherung entstehen.
Eine Unterversicherung ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der gemeldeten Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche am Schadentag nicht korrekt ist.
Was bedeutet das konkret?
Bei diesem Einfamilienhauskonzept müssen Sie keine feste Versicherungssumme festlegen, die im Schadenfall als Obergrenze dient. Weil eine solche Grenze fehlt, kann es nicht dazu kommen, dass Ihr Haus versehentlich zu niedrig versichert ist – solange die angegebene Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern korrekt ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Muss ich für mein Einfamilienhaus eine Versicherungssumme angeben?
Nein. Das DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept verzichtet bewusst auf die Angabe einer Versicherungssumme 1914 als Höchstentschädigung.
Kann bei diesem Tarif eine Unterversicherung entstehen?
Eine summenmäßige Unterversicherung kann nicht entstehen, weil keine Versicherungssumme und damit keine Höchstentschädigung vereinbart ist.
Wann ist trotzdem eine Unterversicherung möglich?
Sie ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der gemeldeten Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche am Schadentag nicht korrekt ist.
Nach welchen Bedingungen ist der Tarif versichert?
Das Konzept ist eine Neuwertversicherung nach den VGB 2020.