Mit dem Baustein „Unbenannte Gefahren" der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser erweitert sich der Schutz über die benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm hinaus – auf nahezu alle unvorhersehbaren Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen, abgesehen von den im Bedingungswerk genannten Ausschlüssen.
Im Standard-, Komfort- und Top-Schutz unserer Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren benannt und versichert, wie zum Beispiel:
- Feuer
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- usw.
Wird ergänzend der Baustein „Unbenannte Gefahren" eingeschlossen, erhält der Kunde eine sogenannte „Unbenannte Gefahren-Deckung".
Hierdurch erweitert sich der Versicherungsschutz auch auf jegliche unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen. Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunde nun gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt.
Folgende Schadenbeispiele hierzu:
- Dem Versicherungsnehmer fällt eine schwere Skulptur aus der Hand. Diese rollt die Holztreppe herunter und hinterlässt auf diversen Stufen erhebliche Druckschäden. Teile der Treppe müssen abgeschliffen, repariert bzw. ausgetauscht werden.
- Ein Wildschwein verschafft sich durch eine offenstehende Terrassentür Eintritt ins Haus. Es bricht in Panik aus und zerstört eine Zimmertür sowie den Parkettboden im Wohnzimmer.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind nur ausdrücklich genannte Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser abgesichert. Der Baustein „Unbenannte Gefahren" dreht dieses Prinzip um: Statt einer Liste einzelner Gefahren ist grundsätzlich alles Unvorhersehbare mitversichert – solange es nicht ausdrücklich im Bedingungswerk ausgeschlossen ist. So sind auch ungewöhnliche Ereignisse wie eine herabrollende Skulptur oder ein Wildschwein im Haus abgedeckt.
Häufige Fragen
Was sind unbenannte Gefahren?
Unbenannte Gefahren sind unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen, die über die ausdrücklich benannten Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel hinausgehen.
Wie erhalte ich die Unbenannte Gefahren-Deckung?
Wird ergänzend der Baustein „Unbenannte Gefahren" eingeschlossen, erhält der Kunde eine sogenannte „Unbenannte Gefahren-Deckung".
Bin ich damit gegen alles abgesichert?
Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunde gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt.
In welchen Schutzvarianten sind die benannten Gefahren enthalten?
Im Standard-, Komfort- und Top-Schutz der Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren benannt und versichert.
Wäre ein Schaden durch ein Wildschwein im Haus mitversichert?
Ja, ein solcher Fall dient als Schadenbeispiel: Ein Wildschwein verschafft sich durch eine offenstehende Terrassentür Eintritt ins Haus, bricht in Panik aus und zerstört eine Zimmertür sowie den Parkettboden im Wohnzimmer.