Mit der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser sind auch Gebäude mit Schwimmbädern versichert – egal, ob sich das Schwimmbad auf dem Grundstück oder im Keller befindet. So bleibt Ihr Zuhause samt Pool zuverlässig geschützt.
Gebäude mit Schwimmbädern auf dem Grundstück oder im Keller sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zu Ihrem Einfamilienhaus ein Schwimmbad gehört, ist dieses im Rahmen der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Schwimmbad im Freien auf dem Grundstück oder innerhalb des Gebäudes im Keller befindet – beide Varianten sind mitversichert.
Häufige Fragen
Ist ein Schwimmbad auf dem Grundstück mitversichert?
Ja. Gebäude mit Schwimmbädern auf dem Grundstück sind in der Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für ein Schwimmbad im Keller?
Ja. Auch Schwimmbäder im Keller sind mitversichert.
Für welche Gebäude gilt dieser Schutz?
Der Schutz gilt für Einfamilienhäuser im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.
Muss ich zwischen Schwimmbad im Freien und im Keller unterscheiden?
Nein. Sowohl Schwimmbäder auf dem Grundstück als auch im Keller sind mitversichert.