Mit der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser sind Solaranlagen, Photovoltaik und Wärmepumpen im Rahmen der versicherten Gefahren umfassend abgesichert – geregelt in den Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Die Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Versicherungsschutz für Solaranlagen, Photovoltaik und Wärmepumpen im Rahmen der versicherten Gefahren.
Gemäß § 6 Nr. 4 der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an Ihrem Einfamilienhaus gehören zum versicherten Umfang. Kommt es durch eine der versicherten Gefahren zu einem Schaden, greift der Schutz der Wohngebäudeversicherung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Häufige Fragen
Sind Solaranlagen und Photovoltaik mitversichert?
Ja, die Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Versicherungsschutz für Solaranlagen und Photovoltaik im Rahmen der versicherten Gefahren.
Sind Wärmepumpen ebenfalls abgesichert?
Ja, auch Wärmepumpen sind im Rahmen der versicherten Gefahren umfassend mitversichert.
Wo ist der Versicherungsschutz geregelt?
Der Versicherungsschutz für Solaranlagen, Photovoltaik und Wärmepumpen ist gemäß § 6 Nr. 4 der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen geregelt.
Für welchen Gebäudetyp gilt dieser Schutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Einfamilienhäuser im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.