Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bezeichnet ein Rückstau die Situation, in der Wasser bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem austritt. Erfahren Sie, wie solche Rückstauschäden entstehen und welche Selbstbeteiligung im Schadenfall gilt.
Was ist ein Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Ursache ist dabei:
- die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge.
Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 %, mindestens 500,00 EUR, höchstens 5.000,00 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Ein Rückstau tritt auf, wenn Wasser nicht wie vorgesehen abfließen kann und stattdessen ungewollt aus dem hauseigenen Rohrsystem zurück ins Gebäude gedrückt wird. Auslöser können übergelaufene Gewässer oder starke Niederschläge sein. Im Schadenfall tragen Sie einen Teil der Kosten selbst, der sich nach dem angegebenen Prozentsatz sowie einem Mindest- und Höchstbetrag richtet.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einem Rückstau?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Wodurch kann ein Rückstau ausgelöst werden?
Ein Rückstau kann durch die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge entstehen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Rückstauschäden?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 %, mindestens 500,00 EUR und höchstens 5.000,00 EUR.
Gilt die Absicherung für Einfamilienhäuser?
Ja, die Bedeutung von Rückstauschäden und deren Absicherung wird im Rahmen der Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser erläutert.