Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser liegt ein Schaden durch Rauch vor, wenn dieser plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt – abgesichert ab dem Komfort-Schutz.
Ein Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Anlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.
Betroffen sind folgende Anlagen am Versicherungsort:
- Feuerungsanlagen
- Heizungsanlagen
- Kochanlagen
- Trockenanlagen
Dieser Schaden ist ab dem Komfort-Schutz versichert.
Was bedeutet das konkret?
Tritt aus einer Anlage in Ihrem Haus – etwa der Heizung, dem Herd oder einer Trockenanlage – plötzlich und entgegen ihrer bestimmungsgemäßen Funktion Rauch aus und beschädigt dieser Ihre versicherten Sachen unmittelbar, greift der Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens den Komfort-Schutz abgeschlossen haben.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Schaden durch Rauch vor?
Ein Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.
Aus welchen Anlagen muss der Rauch austreten?
Der Rauch muss aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten sein.
Ab welchem Schutz ist ein Schaden durch Rauch versichert?
Ein Schaden durch Rauch ist ab dem Komfort-Schutz versichert.
Muss der Rauch unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirken?
Ja, für einen Schaden durch Rauch muss dieser unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirken.