Wenn ein versicherter Schaden am Einfamilienhaus einen Mieter von seiner Mietzahlung befreit, übernimmt die Domcura Wohngebäudeversicherung den Mietausfall zum ortsüblichen Mietwert – und das nach einem Versicherungsfall für einen klar begrenzten Zeitraum.
Ist ein Mieter aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr dazu verpflichtet, seine Miete zu zahlen, wird die Miete zum ortsüblichen Mietwert übernommen.
Der Mietausfall wird nach einem Versicherungsfall bis zu max. 36 Monate gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Kann ein Mieter wegen eines versicherten Schadens seine Miete nicht mehr zahlen, springt die Wohngebäudeversicherung ein und ersetzt die entfallende Miete. Als Maßstab dient dabei der ortsübliche Mietwert. Diese Zahlung ist zeitlich begrenzt und läuft nach einem Versicherungsfall über einen festgelegten Höchstzeitraum.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall gezahlt?
Der Mietausfall wird nach einem Versicherungsfall bis zu maximal 36 Monate gezahlt.
Wann wird der Mietausfall überhaupt übernommen?
Wenn ein Mieter aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr dazu verpflichtet ist, seine Miete zu zahlen, wird die Miete übernommen.
Nach welchem Wert wird die Miete erstattet?
Die Miete wird zum ortsüblichen Mietwert übernommen.
Für welchen Gebäudetyp gilt diese Regelung?
Diese Regelung betrifft die Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser.