Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser sind Leckortungskosten im Rahmen eines versicherten Schadens immer abgedeckt. Der Top-Schutz erweitert den Umfang zusätzlich auf vermutete Nässeschäden – bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze.
Im Rahmen eines versicherten Schadens sind die Kosten immer versichert.
Im Top-Schutz sind zusätzlich auch die Kosten versichert, wenn es sich nicht um einen versicherten Nässeschaden handelt, dieser aber vermutet wird.
Die Entschädigungsgrenze ist hierbei auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Leckortungskosten entstehen, wenn nach der Ursache eines Wasseraustritts gesucht werden muss. Tritt ein versicherter Schaden ein, werden diese Kosten übernommen. Der Top-Schutz geht einen Schritt weiter: Er greift auch dann, wenn zwar kein versicherter Nässeschaden vorliegt, ein solcher aber vermutet wird. Für diesen erweiterten Fall gibt es eine festgelegte Obergrenze.
Häufige Fragen
Sind Leckortungskosten bei einem versicherten Schaden abgedeckt?
Ja. Im Rahmen eines versicherten Schadens sind die Kosten immer versichert.
Was leistet der Top-Schutz zusätzlich?
Im Top-Schutz sind zusätzlich auch die Kosten versichert, wenn es sich nicht um einen versicherten Nässeschaden handelt, dieser aber vermutet wird.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze ist auf 5.000 EUR begrenzt.
Gilt die Grenze von 5.000 EUR auch bei einem versicherten Schaden?
Die Grenze von 5.000 EUR bezieht sich auf die zusätzliche Absicherung im Top-Schutz für vermutete Nässeschäden. Bei einem versicherten Schaden sind die Kosten immer versichert.