Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser definiert mit der Innovationsklausel, wie Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch bestehenden Verträgen zugutekommen – kostenlos und ohne Zusatzbeitrag für alle neu eintretenden Leistungsfälle.
Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Bedingungswerk für neue Verträge verbessert und dabei kein zusätzlicher Beitrag verlangt, profitiert auch Ihr bestehender Vertrag automatisch davon. Diese verbesserten Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel?
Sie regelt, dass Bedingungsänderungen für neue Verträge, die ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers erfolgen und ohne Zusatzbeitrag berechnet werden, auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für verbesserte Bedingungen einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann für Ihren Vertrag, wenn für sie kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Sie gelten ab ihrem Gültigkeitstag und wirken für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gilt die Klausel auch bei Verschlechterungen der Bedingungen?
Nein. Erfasst werden ausschließlich Änderungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
Welche Bedingungen sind von der Innovationsklausel erfasst?
Erfasst sind die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen.