In der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bleibt eine Garage mitversichert, solange sie höchstens 500 Meter Luftlinie vom versicherten Grundstück entfernt liegt – so wirkt sich die Entfernung auf den Versicherungsschutz aus.
Die Garage darf vom versicherten Grundstück max. 500 Meter Luftlinie entfernt liegen.
Was bedeutet das konkret?
Auch eine Garage, die nicht direkt am Haus steht, kann in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Entscheidend ist dabei die Entfernung: Liegt die Garage in Luftlinie nicht weiter als 500 Meter vom versicherten Grundstück entfernt, gilt sie noch als mitversichert.
Häufige Fragen
Wie weit darf die Garage vom versicherten Grundstück entfernt sein?
Die Garage darf vom versicherten Grundstück maximal 500 Meter Luftlinie entfernt liegen.
Wie wird die Entfernung zur Garage gemessen?
Die Entfernung wird in Luftlinie gemessen. Maßgeblich sind höchstens 500 Meter.
Ist eine Garage abseits des Grundstücks überhaupt mitversichert?
Ja, die Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser berücksichtigt Garagen, die vom versicherten Grundstück entfernt liegen, solange die Entfernung von maximal 500 Metern Luftlinie eingehalten wird.
Was passiert, wenn die Garage weiter als 500 Meter entfernt ist?
Vorgesehen ist eine maximale Entfernung von 500 Metern Luftlinie. Für Abweichungen davon hängt es vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.